Entsorgung von Leuchtmitteln
Seit März 2006 sind Verbraucher laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel, mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen, fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Diese sind bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abzugeben. Leuchtmitteln, die nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind:
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät, so genannte Energiesparlampen
- Leuchtstofflampen sowie Leuchtstoffröhren
- Entladungslampe
- LED-Lampen
Nicht betroffen sind Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen weiterhin über den Hausmüll entsorgt werden.